Wie und ab wann können Sie die Briefwahl beantragen?
Um bei den kommenden Europa- und Kommunalwahlen im Saarland per Brief zu wählen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeindebehörde stellen. Das geht ganz einfach: Teilen Sie Ihren Wunsch der Behörde per Email, Brief oder Fax mit oder erscheinen Sie persönlich. In allen Fällen ist es wichtig, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Erstwohnsitzes aufzuführen. Für die Kontaktdaten seitens der Behörde erkundigen Sie sich am besten auf der entsprechenden Website. Übrigens: Sie müssen nicht warten, bis Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Den Antrag können Sie jederzeit stellen. Und: Der Erhalt der Briefwahlunterlagen selbst kann allerdings noch etwas dauern. Ende April sollten Sie die Unterlagen aber allerspätestens bekommen.
Was sind denn die „Briefwahlunterlagen“?
Für die Kommunalwahl erhalten sie ihren Wahlschein, ihre Stimmzettel (jeweils für die Gemeinderatswahl, Ortsratswahl, Kreistagswahl, ggfs. Wahl des Regionalverbandsdirektors, ggfs. Wahl des Bürgermeisters, ggfs. Wahl des Landrates), ihren Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl.
Für die Europawahl erhalten sie ebenfalls den Wahlschein, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zu Briefwahl.